Das BMUB hat auf einer öffentlichen Veranstaltung am 21.06.2017 in Brüssel ein Rechtsgutachten zur VV TB vorgestellt, welches im Rahmen des Notifizierungsverfahrens Fragen zur Umsetzung des EuGH-Urteils behandelt und insbesondere die Frage betrifft, wie mit lückenhaften, fehlenden Leistungsmerkmale harmonisierter Bauprodukte und nationalen Anforderungen umzugehen ist (ANLAGE – Rechtsgutachten).
Im Ständigen Ausschuss haben mehrere Mitgliedstaaten eine gleiche Problemlage wie Deutschland geschildert. Bei dem von der KOM gestarteten Evaluationsprozess besteht auf dieser Grundlage somit die Gelegenheit, für die Übergangszeit bei noch nicht vollständig harmonisierten Bauprodukten die strenge Haltung der KOM bezüglich zusätzlicher nationaler Anforderungen an Bauprodukte zu korrigieren.
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2017-3070078_en
„Leitfaden – Sichere Bauprodukte“ des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
Dieser wurde seitens des HDB den Landesverbänden der Bauindustrie in einem Rundschreiben als Infomaterial für die Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt. Einige der darin gegebenen Informationen sind jedoch zumindest missverständlich bzw. teilweise sogar rechtlich unzutreffend.
Um Planern, die seitens der Bauindustrie mit diesem Leitfaden konfrontiert werden die Reaktion und Argumentation hierzu zu erleichtern, haben BIngK und BAK gemeinsam Hinweise/Empfehlungen zu diesem Leitfaden erstellt. (ANLAGE – Information zu Leitfaden HDB 170619).
Quelle: Bundesingenieurkammer
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