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Entwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Auf der Internetseite der Bauministerkonferenz (https://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=763&o=759O763) ist nun der Entwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Stand 31. Mai 2017, eingestellt worden, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Stellungnahmen können bis zum 1. Juli 2017 an vvtb-anhoerung@dibt.de übermittelt werden.

 

Nach telefonischer Rückfrage bei dem im BMUB zuständigen Referat handelt es sich hierbei NICHT um die im Notifizierungsverfahren von der EU-Kommission abgestimmt Version, sondern um die Fassung, wie sie seitens der Bundesrepublik Deutschland für erforderlich gehalten wird.

 

Darin wir im Kapitel D 3 wird ein Weg aufgezeigt, wie mit lückenhaften und unvollständigen harmonisierten Spezifikationen umgegangen werden kann, für deren Vollzug die Länder zuständig sind. Danach sollen weitere freiwillige Angaben zu dem Produkt auch über die CE-Kennzeichnung möglich sein, wenn die Norm insoweit noch lückenhaft ist. In diesem Fall ist deren Korrektheit in einer technischen Dokumentation darzulegen (s. S. 164). Dieser Weg wurde seitens des BMUB in den letzten Monaten zusammen mit den betroffenen Kammern und Verbänden besprochen und diskutiert. Er eröffnet insbesondere die Möglichkeit, bei lückenhaften Bauproduktnormen z.B. durch freiwillige Herstellererklärungen oder auf anderem Wege zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte stellen zu können.

 

Das BMUB hat nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission noch immer nicht abgeschlossen ist. Die Bundesrepublik wird aber auf Grundlage der nun veröffentlichten Version weitere Gespräche mit der Kommission führen und beabsichtigt auch bei weiteren Beanstandungen durch die Kommission – und selbst vor dem Hintergrund eines womöglich drohenden Vertragsverletzungsverfahrens – hieran festzuhalten.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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