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Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) – Ermittlung der Prüfgebühren

Information über Indexzahl und fortgeschriebene Bauwerte

Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht vom 30.05.2017

inkl. Anhang (Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, Indexzahl = 1,115, gültig ab 01.06.2017)

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