Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Bundesingenieurkammer über zwei neue Allgemeine Rundschreiben Straßenbau informiert:
Die Umstellung der ZTV-ING auf die europäischen Regelungen der Eurocodes machte eine Angleichung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) erforderlich.
Das BMVI hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2016 vom 22.12.2016 die Obersten Straßenbaubehörden der Länder gebeten, das aktualisierte Merkblatt der Bauüberwachung von Ingenieurbauten im Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen zu Grunde zu legen.
Dieses kann abgerufen werden auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen unter:
Ferner hat das BMVI mit Rundschreiben 01/2017 vom 03.01.2017 die Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten zur Anwendung empfohlen. Diese sind derzeit noch nicht auf den Internetseiten der BASt veröffentlicht, werden jedoch in Kürze in der Rubrik „RAB-ING“ unter:
http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html
zur Verfügung stehen.
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