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Neues Merkblatt 10/2016 der Baukammer Berlin veröffentlicht

EuGH-Urteil zu nationalen Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte – Hinweise und Empfehlung

Im Oktober 2014 hat der EuGH zur Rechtssache C-100/13 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die in Deutschland eingeführten Eignungsprüfungen und Nachweise für Baustoffe gegen ihre europäischen Verpflichtungen verstoßen hat. Gegen diese Entscheidung hat die Bundesrepublik Deutschland trotz entsprechend vorliegender Rechtsgutachten keinen Einspruch erhoben. Damit verlieren ab Oktober 2016 alle nach deutschen Normen üblichen Eignungsnachweise für Baustoffe  ihre Geltung, damit verbunden aber auch das bisher übliche und eingeführte System, bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung. Der entsprechend den a. a. R. d. T. in der Bundesrepublik Deutschland übliche Sicherheitsstandard wird somit von staatlicher Seite im Bauwesen aufgegeben, da anstelle des bisherigen Verfahrens kein gleichwertiges, geregeltes Verfahren eingeführt wird.  Wenngleich weiterhin die Verpflichtung besteht, für den jeweiligen Einsatz nur nachweislich geeignete Produkte zu verwenden, steht zurzeit kein allgemein anerkanntes, gültiges Verfahren zur Verfügung, nach dem die Eignung eines Produkts allgemein nachgewiesen werden kann. Vielmehr wird es den an einem Projekt Beteiligten überlassen, geeignete Eignungsnachweise zu verlangen oder zu erbringen, wobei im Falle von öffentlich-rechtlichen Abnahmen die Art der zu erbringenden Nachweise zumindest noch nicht geregelt ist.

Das komplette Merkblatt inkl. Anlagen finden Sie hier.

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