Am 14. April 2016 ist die Verkündung der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016 im Bundesgesetzblattausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624, erfolgt. Damit tritt die vollständige Modernisierung (Gesetz, Verordnung, VOB/A-EU) des deutschen Vergaberechts am 18.04.2016 in Kraft.
Die (vorerst) endgültigen amtlichen Texte der neuen Vorschriften finden Sie im Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de / Kostenloser Bürgerzugang / Bundesgesetzblatt Teil I / 2016:
Den Text der neuen VOB – Ausgabe 2016 – finden Sie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de / Schnellzugriff / > zum Amtlichen Teil /2016:
Unter www.aho.de finden Sie eine Synopse des Artikels 1 der VergRModVO 2016 (VgV) zum Heft 35 der AHO-Schriftenreihe „Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen“.
Bereits laufende Vergabeverfahren werden noch nach dem alten Vergaberecht zu Ende geführt. Maßgeblich ist der Beginn des Vergabeverfahrens, also die Absendung der Vergabebekanntmachung oder sonstige Einleitung des Verfahrens (z.B. Absendung der Angebotsaufforderung).
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