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Reform des Vergaberechts – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Am 06.01.2016 wurde die Durchführungsverordnung zur Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

 

Mit der in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgesehenen EEE will der europäische Gesetzgeber künftig die Eignungsprüfung durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren, erleichtern und vereinfachen.

Mit der Einführung der einheitlichen Eigenerklärung müssen Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bereits bei Abgabe eines Angebots nachweisen. Vielmehr reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen.

Spätestens ab dem 18.04.2016 ist das dieser Verordnung als Anhang 2 beigefügte Standardformular zur Erstellung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu verwenden. Die Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Die Kommission kündigt in der Durchführungsverordnung an, für Auftraggeber und Bieter einen kostenlosen Online-Service zur Verfügung zu stellen. Dieser soll zum einen die Daten aus Veröffentlichungen direkt in EEE-Formulare umsetzen und zum anderen das Speichern von Bieter-Daten und (bis ausschließlich die digitale Form zu verwenden ist) das Ausdrucken der Formulare.

In der nächsten Ausgabe des Deutschen Ingenieurblatts wird zusammenfassend über die Modernisierung des Vergaberechts berichtet werden.

Durchführungsverordnung zur Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

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