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Neue Berliner Bauordnung erleichtert Wohnungsbau

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zur Kenntnis genommen. Die vorgesehenen Änderungen dienen vor allem der Vereinfachung und der Anpassung an erforderliche Neuregelungen.

 

Berlin will mit dem geänderten Baurecht das Bauen in der Stadt erleichtern. Mit der Neuregelung des Abstandsflächenrechts sollen beispielsweise Maßnahmen zu Nachverdichtungen vereinfacht werden. Außerdem sollen Vorhaben zu Energieeinsparungen und Erschließungen erleichtert und mehr barrierefrei zugängliche Wohnungen ermöglicht werden. Zur Verbesserung der Sicherheit in Wohnungen im Brandfall gibt es im Gesetzentwurf eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Für bestimmte Tagespflegeeinrichtungen und Pflegewohngemeinschaften sollen künftig nur noch die Standardanforderungen der Bauordnung gelten.

Die Änderungen im Gesetzentwurf fanden unter Berücksichtigung der Belange von Fachkreisen und Verbänden statt und wurden den Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin bereits zur Kenntnis gegeben.

Mit der Änderung passt sich die BauO Bln den aktuellen Entwicklungen des europäischen Rechts an und schafft weitestgehende Übereinstimmung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen Brandenburgs.

Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Aufgrund der notwendigen Änderungen von Verordnungen wird das Gesetz frühestens 2016 in Kraft treten.

Aus der Sitzung des Senats am 8. Dezember 2015.

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