Die Straßenbrücken in Deutschland sind in einem sicherheitstechnisch außerordentlich bedenklichen Zustand. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen hervor.
Dabei ergibt sich die Anzahl von über 2.400 „nicht ausreichenden“ oder „ungenügenden“ Straßenbrücken sogar nur aus denjenigen, die sich in der Baulast des Bundes befinden und für die im Rahmen der Auftragsverwaltung die Länder für den Bund die Verwaltung sowie Planung, Baudurchführung und Erhaltung der Bundesfernstraßen wahrnehmen. Zu den Bauwerken anderer Baulastträger, wie z. B. von Städten mit über 80 000 Einwohner, liegen der Bundesregierung gar keine Informationen vor, so dass insoweit von einer noch größeren Anzahl sanierungsbedürftiger Straßenbrücken auszugehen ist.
Zwar hat die Bundesregierung für das Brückenertüchtigungsprogramm nach jetzigem Stand in den Jahren 2015 bis 2018 rund 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Diese Summe ist nach Einschätzung der Bundesingenieurkammer jedoch in Anbetracht des sich abzeichnenden Sanierungsbedarfs als bei weitem nicht ausreichend anzusehen.
„Grundsätzlich kann sich jeder Schaden an einem Tragbauwerk als sicherheitsrelevante Gefahr für die Bevölkerung mit katastrophalen Folgen auswirken“, so Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer zu den von der Bundesregierung genannten Zahlen.
Die Bundesingenieurkammer hat bereits frühzeitig auf den zunehmenden Sanierungsbedarf und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken aufmerksam gemacht. Die Ingenieurkammern der Länder haben sich aus diesem Grund schon 2008 zusammen mit dem zuständigen Bundesministerium im Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren der Bauwerksprüfung e.V. (‚VFIB) in Zusammenarbeit mit den Baulastträgern und Ingenieurbüros auf die Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus verständigt. „Die bei diesen Bauwerksprüfungen gewonnenen Ergebnisse sind nun zur Vermeidung von Sperrungen und Beeinträchtigungen der Infrastruktur sowie zur Abwehr drohender Sicherheitsgefahren dringend umzusetzen“, appelliert Kammeyer an die zuständigen Baulastträger, „es besteht dringender Handlungsbedarf“.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer vom 15.09.2015
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