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Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

Die Bundesingenieurkammer hat bereits über die Stellungnahme des  Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen nach HOAI oder BGB informiert.

Das BMF hat nunmehr am 29.06.2015 auch ein entsprechendes „BMF-Schreiben“ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Es ist auch zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I vorgesehen.

BMF-Schreiben sind Erlasse, die vom BMF im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben werden und mit denen die Steuerverwaltung angewiesen wird, wie bestimmte steuerliche Sachverhalte bundeseinheitlich zu behandeln sind.

Nach dem BMF-Schreiben vom 29.06.2015 kann der Steuerpflichtige zur Vermeidung von Härten den aus der erstmaligen Anwendung der Grundsätze der BFH-Entscheidung resultierenden Gewinn gleichmäßig entweder auf das Wirtschaftsjahr der erstmaligen Anwendung und das folgende Wirtschaftsjahr oder auf das Wirtschaftsjahr der erstmaligen Anwendung und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre verteilen.

 

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