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Unzureichende Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie bei reglementierten Berufen – Kommission leitet gegen sechs Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren ein

Die seit einigen Tagen kursierenden Informationen über die Vorbereitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik in Sachen HOAI haben sich nunmehr bestätigt. Wie Sie der Pressemitteilung vom 18.6.2015 entnehmen können, hat die EU-Kommission gegen sechs Mitgliedsstaaten wegen angeblich unzureichender Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Betroffen sind neben der Bundesrepublik auch Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern. Gegenüber der Bundesrepublik werden die verbindlichen Mindestpreise für Architekten, Ingenieure und Steuerberater moniert. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5199_de.htm?locale=en

Bereits in der kommenden Woche wird ein Koordinierungsgespräch zwischen AHO, BAK und BIngK stattfinden, in der die weitere Vorgehensweise festgelegt und mit dem Verbändegespräch, dem Bundesverband der Freien Berufe und ggf. weiteren Organisationen abgestimmt wird. Ferner werden beim BMWi nähere Informationen zum Inhalt und der Begründung des Verfahrens eingeholt, über die wir Sie aktuell informieren werden.

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