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Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Umgang mit Kampfmitteln werden in der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung-KampfmittelV)“ vom 17. Juli 2018 (GVBl. S. 495) geregelt. Mit der Verwaltungsvorschrift gibt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ergänzende Informationen zur Kampfmittelverordnung bekannt.

Die aktuellen drei Dokumente (Verordnung, Verwaltungsvorschrift und Antragsvordruck) sind unter:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/kampfmittel.shtml

hinterlegt.

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