Solange wirklich jeder Mann oder jede Frau in Deutschland ganz legal Ingenieurleistungen erbringen darf, solange soll sich bitte keiner wundern, wenn Laien oder unzureichend Ausgebildete hochkomplexe Ingenieurleistungen anbieten. Und das hat nicht notwendig etwas mit Betrug zu tun. Die Verwunderung und Empörung, die jetzt gezeigt wird, ist scheinheilig.
Die Ingenieurkammern als berufsständische Vertretung, als Berufsaufsicht predigen und warnen seit vielen Jahren, dass es notwendiger gesetzlicher Grundlage bedarf, um in der zunehmend komplexen Welt des Bauens Selbstverständlichkeiten im Berufsrecht der Ingenieure endlich umzusetzen. Standsicherheit und Brandschutz dürfen nicht Laien überantwortet werden. Bei Ärzten, bei Rechtsanwälten ist es selbstverständlich, dass ärztliche oder rechtsberatende Dienstleistungen nur und ausschließlich von Berufsträgern erbracht werden dürfen. Bei Ingenieuren, die, wie jetzt beim BER offenbar wird, hochsicherheitsrelevante Leistungen erbringen, hat es der Gesetzgeber bis heute nicht vermocht, entsprechende berufsständische Sicherheitsregularien zu verabschieden. – Man fragt sich, warum nicht!
verantwortlich: Dr. Peter Traichel
A A A