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Oranienplatz: Bretterbuden sind lebensgefährlich – sie sind rechtswidrig

Die Bretterbuden auf dem Oranienplatz widersprechen den öffentlich rechtlichen Vorschriften – jetzt ist die Bauaufsicht gefordert.

Nachdem jüngst durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing. Ubbelohde festgestellt wurde, dass nicht eine einzige Brandschutzvorschrift auf dem Brettercampus eingehalten wird, dass im Brandfall „keiner raus oder reinkommt“, steht objektiv fest: Die „Anlage“ entspricht nicht den öffentlich rechtlichen Vorschriften und die Bauaufsicht  steht in der Verantwortung (§ 62 Abs. 5 Bauordnung Berlin).

Die Berliner Bauordnung besagt, dass bauliche Anlagen so zu errichten sind, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden (§ 3 Abs. 1). Die Verfahrensfreiheit der Bauten entbindet nicht davon, die Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Spätestens nach der Begutachtung durch den Sachverständigen ist jetzt klar: Hier wird sehenden Auges eine Verletzung elementarer Sicherheitsvorschriften in Kauf genommen. – Angesichts dieser Fakten müssen die, die für die Umsetzung der Bauordnung, für die Sicherheit verantwortlich sind, sehr genau wissen, ob Wegducken und Wegschauen geeignet sind, das Vertrauen in die Sicherheit des Bauens und in die Handlungsfähigkeit einer verantwortlichen Verwaltung zu stärken.

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