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Finanzielle Entlastung bei Doppelmitgliedschaften in IHK und Baukammer Berlin

Kammerzugehörige, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend einen freien Beruf ausüben, werden mit einem Zehntel ihres Gewerbeertrages oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihres nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinns aus Gewerbebetrieb zum Grundbeitrag und zur Umlage veranlagt.

Sollten Sie bisher noch nicht in den Genuss des ermäßigten IHK-Beitrags aufgrund Ihrer Mitgliedschaft und der Ihrer Mitgesellschafter in der Baukammer gekommen sein, raten wir Ihnen, sich möglichst zeitnah mit der IHK in Verbindung zu setzen, diese über Ihre Mitgliedschaft und Ihre Beitragsentrichtung in der Baukammer Berlin zu informieren und eine entsprechende Berücksichtigung bei der Bemessung des IHK-Beitrags zu beantragen.

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