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HOAI 2013 im Fokus der AHO-Herbsttagung

Die Ergebnisse der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) standen im Fokus der traditionellen AHO-Herbsttagung, die am 05.12.2013 vor mehr als 150 Gästen, darunter Vertreter aus Österreich und der Slowakischen Republik, im Ludwig Erhard Haus in Berlin stattfand.

In seinen einführenden Worten begrüßte der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr. Erich Rippert, dass es gelungen ist, alle Leistungsbilder der HOAI zu aktualisieren und an die Planungsrealität anzupassen. Dies ist für die Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit der HOAI von maßgeblicher Bedeutung, unterstrich Dr. Rippert. Auch die Anhebung der Honorarsätze im Mittel um 17% gegenüber der HOAI 2009 wurde sehr positiv aufgenommen. Die Kehrseite der Medaille ist die seit 2009 bestehende Unverbindlichkeit der Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2013 (Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik, Geotechnik und Ingenieurvermessung) sowie der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Der Vorsitzende kündigte an, dass die Rückführung dieser Planungsleistungen in das verbindliche Preisrecht der HOAI auf der Basis des Bundesratsbeschlusses vom 07.06.2013 (BR-Drs. 334/13 (B) eine der Hauptaufgaben des AHO für die neue Legislaturperiode sein wird.

In seinem Grußwort hob der wirtschafts-, energie- und verkehrspolitische Sprecher der CSULandesgruppe im Deutschen Bundestag Dr. Georg Nüßlein, MdB die volkswirtschaftliche Bedeutung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure hervor und versicherte den Teilnehmern seine politische Unterstützung. Er betonte den Dreiklang der Elemente Markt, Wettbewerb und sinnvolle Regulierung im System der sozialen Markwirtschaft als hohes Gut für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Die HOAI 2013 bilde in diesem Kontext eine gute Gesprächsbasis für die Zukunft.

Der Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Ministerialdirektor Günther Hoffmann, skizzierte den Verlauf und die zentralen Inhalte des intensiven Novellierungsprozesses der HOAI 2013. Er räumte ein, dass insbesondere mit Blick auf europarechtliche Bedenken, nicht alle Erwartungen des Berufsstandes im Zuge der Novellierung der HOAI 2013 erfüllt werden konnten. Dennoch ist die längst überfällige Modernisierung der Leistungsbilder und die Überprüfung der Honorartabellen mit spürbaren Anhebungen für den Berufsstand ein Erfolg, unterstrich der Ministerialdirektor. Dabei betonte er, dass in der öffentlichen Diskussion noch deutlicher gemacht werden müsse, dass dem Mehr an Honoraren auch ein Mehr an Leistungen gegenüberstehe. Er dankte dem AHO und seinen Fachkommissionen für den intensiven fachlichen Austausch, der im Hinblick auf die Auslegung von Einzelfragen der HOAI 2013 in dem Einführungserlass des BMVBS noch in diesem Jahr fortgeführt wird.

Die Teilnehmer der hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion „Was bringt die HOAI 2013 für die Praxis?“ unter der Moderation von Professor Hans Lechner diskutierten eine Fülle von Einzelfragen zur Auslegung der HOAI 2013. Die Palette der Themen reichte von der Abrechnung von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik von Ingenieurbauwerken, der Bestimmung des Umfangs und Werts der mitzuverarbeitenden Bausubstanz beim Planen im Bestand, dem Umgang mit dem neu eingeführten Abnahmeerfordernis als Fälligkeitsvoraussetzung, dem praxisgerechten Umgang mit den vielfach neu eingeführten Schriftlichkeitsgeboten in der HOAI bis hin zur Notwendigkeit der Vereinfachung von Vergabeverfahren. Im Ergebnis hat die Diskussionsrunde deutlich gemacht, dass es viele Einzelfragen der HOAI 2013 gibt, die verbessert, ergänzt oder klargestellt werden müssen.

Die traditionelle Präsentation des AHO-Bürokostenvergleichs mit Aussagen zur Auskömmlichkeit ausgewählter Honorartafeln von im Jahr 2012 abgeschlossenen Projekten hat deutlich gezeigt, dass alle untersuchten Tafeln der HOAI 2009 in ihrer Struktur nicht mehr dem aktuell wirtschaftlichen Erforderlichen entsprachen. Eine Gegenüberstellung der Projektauswertung mit den Tafeln der neuen HOAI 2013 (mit entsprechender Leistung) zeigt allerdings, dass die Tafeln der HOAI 2013 im Bereich Objektplanung Gebäude im Wesentlichen deckungsgleich mit der Projektauswertung sind. In anderen Bereichen gibt es hingegen zum Teil deutliche Differenzen. Dies resultiert aus dem Umstand, dass die Tafeln der HOAI 2013 mit Hilfe von mathematischen Verfahren entwickelt wurden, die nicht immer mit konkret abgerechneten Projekten in der Praxis übereinstimmen.

In seinem Schlusswort erklärte Dr. Rippert, dass sich der AHO in der kommenden Legislaturperiode für eine Stärkung der Akzeptanz von Honorarordnungen für Architekten und Ingenieure auf europäischer Ebene einsetzen wird. Bereits geführte Gespräche mit einigen europäischen Nachbarn zeigen, dass es in vielen Staaten ein großes Interesse an der deutschen HOAI und der Einführung vergleichbarer Regelungen gibt. Diese Initiativen wird der AHO mit seinen Erfahrungen unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung AHO vom 6. Dezember 2013

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