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Einheitliche Ämterstruktur der Bezirke: Umbenennung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes

Das „Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt“ in den Bezirken soll in „Straßen- und Grünflächenamt“ umbenannt werden.

Rund fünf Jahre nach der Festlegung der einheitlichen Ämterstruktur der Bezirke hat der Senator für Inneres und Sport, Frank Henkel, dem Senat einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt. Die Aufgabenstellungen des Amtes sollen unverändert bleiben.

Die Vorlage greift ein einstimmiges Votum des Rats der Bürgermeister (RdB) auf. Die bisherige, auf Vorschlag des RdB im Jahr 2008 festgelegte Amtsbezeichnung hat sich als missverständlich erwiesen, insbesondere weil das Amt nicht für alle Teile der Landschaftsplanung zuständig ist. Die Neuregelung leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Durchschaubarkeit und damit Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung, indem die Aufgabenstellungen des Amtes zukünftig zutreffender und verständlicher in der Bezeichnung dargestellt werden.

Vor Beschlussfassung durch den Senat wird die Vorlage dem üblichen Verfahren entsprechend dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Quelle: Pressemitteilung des Landes Berlin vom 29.10.2013

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