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Neufassung der Bauproduktenverordnung in Kraft

Am 1. Juli tritt die neue Bauproduktenverordnung der EU in Kraft. Damit wurde die geltende Bauproduktenrichtlinie aus dem Jahr 1988 abgelöst.

Die neue Verordnung regelt Bauprodukte, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens in Verkehr gebracht werden. Hersteller müssen künftig eine Leistungserklärung für solche Produkte erstellen, sowie eine CE-Kennzeichnung anbringen. Händler müssen dies zusätzlich prüfen und gegebenenfalls (bei Eigenprodukten) eigene Leistungserklärungen beziehungsweise CE-Kennzeichnungen erstellen. Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits auf dem Markt waren, werden hiervon nicht betroffen sein.

Den Text der Verordnung finden Sie hier. Weitere Informationen des BMVBS zur EU-BauPV erhalten Sie hier.

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