Auf seiner 910. Sitzung hat der Bundesrat am 7. Juni 2013 u. a. über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Novellierung der HOAI abgestimmt.
Die HOAI 2013 wurde mit der denkbar knappen Mehrheit von einer Stimme angenommen. Mit dem Beschluss wurde einer über 17%igen durchschnittlichen Honorarerhöhung zugestimmt. Ein Antrag auf Rückführung der Ingenieurleistungen der Anlage 1 fand keine Mehrheit.
Von möglichen 69 Stimmen wurden 35 für und 34 gegen die Novelle abgegeben. Die Ländervertreter haben im Einzelnen wie folgt abgestimmt:
Zustimmung: (35 Stimmen)
Ablehnung: (34 Stimmen)
In seinem Beschluss kritisiert der Bundesrat die Bundesregierung dahingehend, dass diese wesentlichen Forderungen seines Beschlusses vom 12. Juni 2009 nicht aufgenommen habe.
Er vertritt nunmehr die Auffassung, dass die Frage der Rückführung der Beratungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI in der neuen Legislaturperiode intensiv geprüft werden muss und bittet die Bundesregierung, innerhalb von zwei Jahren, nach Inkrafttreten der Verordnung hierüber zu berichten. Dies gilt auch für die örtliche Bauüberwachung.
Durch die prinzipielle Zustimmung zu der HOAI-Novelle mit 35 Stimmen entfiel ein neu eingebrachter Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der Novelle nicht zuzustimmen. Von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen wurde argumentiert, dass den errechneten und teilweise sehr hohen Steigungsraten zu einzelnen Leistungsbildern von den Ländern ohne eine genaue Betrachtung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte nicht zugestimmt werden könne. Dieser Antrag beinhaltete in den Ziffern 5, 7 und 8 die Forderung (innerhalb eines Jahres) zur Verbindlichkeit der Honorare zurückzukehren.
Auch das Land Hessen hatte kurzfristig einen Entschließungsantrag 334.2/13 eingebracht, der bedauerlicherweise vom Plenum abgelehnt wurde. Dieser hessische Antrag könnte aber wegweisend für die Strategie einer Rückführung der Ingenieurleistungen der Anlage 1 sein. In Ziffer 6 wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrat sich ausdrücklich vorbehalte, der Bundesregierung nach Art. 80 Abs. 3 GG einen Änderungsentwurf zur HOAI vorzulegen, um so den gezielten Auftrag der Ermächtigung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen zu genügen und den Bestand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu sichern. Nach dem Votum des Bundesrates muss die HOAI 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Mit der Veröffentlichung wird noch im August 2013 gerechnet.
Quelle: Bundesingenieurkammer
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