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EnEV 2014 – Bundesrat schickt die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung“ in erneute Beratungsrunde

Der Bundesrat sollte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause über die Verordnung der Bundesregierung: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung“ vom 8. Februar 2013 beschließen. Bereits im Vorfeld wurden die Empfehlungen der Ausschüsse zur Neufassung der EnEV“ vom 28. Juni zur Beratung vorgelegt. Stolperstein der Neufassung der EnEV ist augenscheinlich die ungeklärte Wirtschaftlichkeit der verschärften Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik. Mit der Beschlussfassung des Bundesrates am 05.07.2013 wird die EnEV-Novelle zur Nachbesserung an die Ausschüsse zurückverwiesen.

Neben einer Reihe von Empfehlungen der Ausschüsse (siehe beigefügte Bundesrats-Drucksache 113/1/13 vom 28.06.13) zur 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013 ist der wesentliche Punkt, im Folgenden Auszugsweise ausgeführt:

22. Der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Zu den §§ 10 Abs. 6, 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 und 2 EnEV*
Die Bundesregierung wird aufgefordert, federführend die Erarbeitung von Maßstäben zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparmaßnahmen zu übernehmen und diese den Anwendern der Energieeinsparverordnung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.
Die in den §§ 10 Abs. 6, 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 und 2 EnEV geregelten Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten stellen darauf ab, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Einzelfall zu unwirtschaftlichen Lösungen führen. Der Normgeber stellt aber keinerlei Grundsätze oder Regeln auf, wie und insbesondere unter welchen Rahmenbedingungen diese Unwirtschaftlichkeit zu ermitteln oder nachzuweisen wäre. Dies führt beim Anwender, der im Falle der Ausnahmen die Unwirtschaftlichkeit selbst abschließend feststellen muss, aber auch bei den für die Befreiungen nach Landesrecht zuständigen Stellen zu großer Rechtsunsicherheit und ungleichmäßigen Vollzug.

Ferner ist in der Drucksache vermerkt, dass der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsichereheit hat seine Beratungen zu der Vorlage noch nicht abgeschlossen.

Im Protokoll der Bundesratssitzung vom 5. Juli [siehe TOP 84] (unter folgendem Link
http://www.bundesrat.de  lautet der Beschlusstenor: Fortsetzung der Ausschussberatungen

Mit einer Beschlussfassung des Bundesrates vor den Bundestagswahlen ist voraussichtlich nicht zu rechnen.

Die relevanten Dokumente können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
Verordnung der Bundesregierung: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 8. Februar 2013
Empfehlungen der Ausschüsse zur Neufassung der EnEV vom 28. Juni 2013

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