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Einigung über Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Vermittlungsausschuss

Außer der Beratung der HOAI stand am 7. Juni 2013 das Kostenrechtsmodernisierungs-gesetz (KostRModG) zur Abstimmung, welches auch die Novellierung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zum Inhalt hat.

Die Länder haben das ebenfalls darin enthaltene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Bund und Länder haben sich am 26. Juni 2013 auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und haben damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungs-verfahren zum Abschluss gebracht.

Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Er greift damit ein Anliegen des Bundesrates auf, der am 7. Juni 2013 in seiner Anrufung gefordert hatte, den stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern. In besonders arbeitsintensiven Bereichen – zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamenteröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften – sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neue eingeführt werden.

Bundestag und Bundesrat haben den Vorschlag inzwischen angenommen. Das Gesetz, welches im JVEG auch die Vergütung für Gerichtssachverständige neu regelt, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten – voraussichtlich zum 1. August 2013.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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