Betrifft alle Ingenieur-GmbHs oder andere juristische Personen
Wir weisen wiederholt darauf hin, daß o. g. juristische Personen bei der IHK nur mit 1/4 oder 1/10 der einschlägigen Bemessungsgrundlage veranlagt werden, wenn sie Mitglied der Baukammer Berlin sind (vgl. § 3 Abs. 4 IHKG, „Doppelmitgliedschaft“). Wir empfehlen bei der IHK einen entsprechenden Antrag auf Ermäßigung zu stellen
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