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Einführungserlasse zu VOB, VOL und VOF

Mit der geänderten Vergabeverordnung (VgV) sowie der Sektorenverordnung werden die Teile der untergesetzlichen Regelwerke der VOB, VOL und VOF in Kraft gesetzt, die bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden sind. Alle drei Vergabeverordnungen sind umfänglich geändert worden.

Die Novellierung der VOF erfolgte mit der Intention, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Sie wurde unter gemeinsamen Vorsitz des BMWi und des BMVBS durch den Ausschuss zur Erarbeitung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen überarbeitet. Die Neufassung umfasst insbesondere Anpassungen der Stuktur und Chronologie an den tatsächlichen Ver-fahrensablauf sowie Anpassungen der Terminologie an die neu gefassten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen VOB und für Liefer- und Dienstleistungen VOL. Das für die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen anzuwendende Verhandlungsverfahren wurde bezüglich Inhalt und Ablauf klarer formuliert.
Die VOF ist um ein Kapitel erweitert worden. Kapitel 1 enthält die Allgemeinen Vorschriften für Durchführungen von Verhandlungsverfahren, Kapitel 2 die spezifischen Vorschriften für die Durchführung von Planungswettbewerben und Kapitel 3 die besonderen Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Als Eignungsnachweise sind nunmehr in den in § 5 Abs. 2 genannten Fällen grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen. Soweit hier darüber hinaus Bescheinigung oder sonstige Nachweise gefordert werden, ist dies vom Auftraggeber in der Dokumentation zu begründen. Neu aufgenommen ist die Regelung in § 5 Abs. 9, wonach Bescheinigungen der zuständigen Kammern anzuerkennen sind.
Für die Vergabe von Freiberuflichen Leistungen außerhalb der Anwendungsbereiche der VOF ist das Haushaltsrecht zu beachten.
Diese Erlasse treten am 11. Juni 2010 in Kraft.

Einführungserlass VOL
Einführungserlass VOB
Einführungserlass VOF

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