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Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)

Beschluss des Bundesrates vom 16.10.2009

Am 16.10.2009 hat der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImschV) mit einigen Maßgaben, bzw. Klarstellungen zugestimmt. Abschließend muss die Verordnung vor dem Inkrafttreten in geänderter Fassung nun erneut von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht werden, um anschließend vom Bundestag beschlossen zu werden.

Die wesentliche Zielsetzung der Novellierung der 1. BImSchV ist die Reduzierung des Feinstaubausstoßes kleiner Festbrennstofffeuerungen. Dementsprechend sind in der Novelle nunmehr bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vorgeschrieben. Die Nachweisführung zur Einhaltung der Grenzwerte erfolgt entweder über eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung durch den Bezirksschornsteinfegermeister. Bestehende Anlagen, die die entsprechenden Emissionsgrenzwerte einhalten, können vorläufig zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Bei Überschreitung der Emissionsgrenzwerte unterliegen die Festbrennstofffeuerungen einem Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen. Darüber hinaus hat der Bundesrat angeregt den festgelegten Staubgrenzwert bis Ende 2012 durch Validation erneut zu prüfen.

Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Verordnung in Bezug auf die Umrüstung oder Ersatzbeschaffung von Feuerstätten mit einem bundeseigenen Förderprogramm zu unterstützen und damit auch eine vorfristige Sanierung zur Emissionsminderung zu fördern.

Entwurf der Bundesregierung für 1. BImSchV (Drucksache 712/09)

Beschluss des Bundesrates (Drucksache 712/09(B))

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