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Erhalt der Abschlussbezeichnung „Diplom-Ingenieur“: Vorbild Sachsen


Die am Leitbild Bauwirtschaft beteiligten Organisationen und Verbände haben im April 2009 den Erhalt des Diploms im Bauingenieurwesen als internationales Alleinstellungsmerkmal gefordert. So sollte bundesweit auch über 2010 hinaus der Diplom-Grad an die Absolventen des Bauingenieurwesens parallel zum Bachelor- und Masterabschluss (Doppelurkunde mit Übereinstimmungsvermerk) verliehen werden – unter Beibehaltung der bisherigen hohen Ausbildungsqualität. Vor dem Hintergrund der breiten Diskussion anlässlich des 10. Jahrestages der Bologna-Vereinbarung zeigt sich, dass eine gewisse Chance besteht, die vorgenannte Forderung aktuell bildungspolitisch vorantreiben zu können. Ingenieurkammern und Bauindustrieverbände haben hier Gespräche aufgenommen.

Das aktuelle Hochschulgesetz des Freistaates Sachsen öffnet – bisher bundesweit einzigartig – den Hochschulen des Freistaates den Weg, auch weiterhin das Diplom als Abschlussbezeichnung zu verleihen.

Professor Julian Nieda-Rümelin, ehemaliger Kulturstaatsminister in der Regierung Schröder hat im Rahmen der Tagung „10 Jahre Bologna – Wo stehen wir? am 08.07.2009 in Berlin nochmals den hohen Exporterfolg des deutschen Diplom-Ingenieurs unterstrichen und hierfür breite Zustimmung erhalten.

Die Vereinbarungen von Bologna sehen die Einführung eines 2-zyklischen Studiensystems vor, treffen jedoch keine Aussagen über die Abschluss-bezeichnungen. Die Verleihung einer Doppelurkunde mit Übereinstimmungsvermerk widerspräche also nicht den Bologna-Vorgaben.

Quelle: Akkreditierungsverbund für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) e.V.

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