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Nach der Reform ist vor der Reform: Bundesrat beschließt Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und fordert gleichzeitig weitere Novellierungsstufe

Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) begrüßen die Beschlussfassung und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der begleitenden Entschließung des Bundesrates.

Mit der Novellierung der HOAI sind sowohl die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie als auch dringende Anforderungen an ein modernes Honorierungssystem umgesetzt worden.

Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer: „Der Gesetzgeber hat endlich eine vereinfachte und transparentere Honorarordnung vorgelegt. Neue Anreize zum kostensparenden Bauen wie das Bonus-Malus-System unterstreichen das Bekenntnis des Gesetzgebers zum Qualitäts- und Leistungswettbewerb. Unter anderem steht immer noch die Aktualisierung der Leistungsbilder, insbesondere im Bereich des Bauens im Bestand, aus.“

Dr. Jens Karstedt, Präsident der Bundesingenieurkammer, und Ernst Ebert, Vorsitzender des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), unterstreichen, dass die 6. HOAI-Novelle lediglich einen notwendigen Zwischenschritt zur Herstellung der europa-rechtlichen Vorgaben darstellt und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der Forderungen des Bundesrates für die bereits angekündigte weitere Novellierungsstufe innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der HOAI 2009. Im Fokus des Berufsstandes steht unter anderem die Wiederaufnahme der Leistungen zur Umweltverträglichkeits-studie, thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie vermessungstechnische Leistungen in das verbindliche Preisrecht der HOAI.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Planungsleistungen, die unverzichtbarer Teil eines interdisziplinären Planungsprozesses sind, zu Ingenieurleistungen „zweiter Klasse“ degradiert werden, moniert Ernst Ebert die Situation und begrüßt, dass der Bundesrat in dieser zentralen Frage eindeutig Stellung zugunsten der Planer bezogen hat. Dr. Karstedt weist darauf hin, dass es sich bei der Anhebung aller Honorarsätze um 10 Prozent lediglich um einen vorläufigen Zuschlag handelt, der nicht mit einer Honorarerhöhung in gleichem Umfang einhergeht, da die Novelle an vielen Stellen auch zu Honorarminderungen führen wird. „Die angekündigte gutachterliche Untersuchung zur Auskömmlichkeit der Honorarsätze ist daher überfällig und muss kurzfristig in Angriff genommen werden“, so Dr. Karstedt.

Der Berufsstand der Architekten und Ingenieure unterstreicht die Bereitschaft, die weiteren Reformschritte aktiv und konstruktiv zu begleiten.

Gemeinsame Pressemitteilung des AHO, der BAK und der BIngK vom 16.06.2009

PM06-09HOAI-Novelle (PDF)

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