Die Denkmalschutzbehörde des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf hat den Antrag auf Abriss der Deutschlandhalle abgelehnt. Grund: Es bestehe eine gesetzliche Pflicht zur Erhaltung von Baudenkmälern.
„Nur bei einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“ gelte die gesetzliche Regelung nicht, hieß es zur Begründung. Dem von der Messe eingereichten Abrissantrag sei „keine nachprüfbare Ermittlung der Kosten für die Instandhaltung und Sanierung der Halle beigefügt“. Zudem habe die Messe die Instandhaltung der Halle „absichtlich jahrelang unterlassen“.
Bei der Messe Berlin hieß es: „Für uns ändert sich gar nichts. Es bleibt bei den Plänen für einen Neubau“, so Sprecher Wolfgang Wagner. Nach dem abschlägigen Votum beim Bezirk sei nun das Landesdenkmalamt gefragt. Diese Behörde ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt. Weil sich das Land als Eigentümer der Halle für deren Abriss ausgesprochen hat, rechnet nun mancher mit einer „politischen Entscheidung“. Die Rechte des Landes an der Halle vertritt die Senatsverwaltung für Wirtschaft. „Wir halten an den Plänen für den Abriss der Deutschlandhalle fest“, sagte eine Sprecherin. Durch die Entscheidung der bezirklichen Denkmalschützer verzögere sich der geplante Neubau allerdings – denn „ohne Genehmigung können wir nicht abreißen“. Der prominent besetzte Rat für Stadtentwicklung, der die „skandalöse Beseitigung dieses Denkmals“ kritisiert, begrüßte die Entscheidung.
Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 29.05.2009
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