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HOAI

Der Bayerische Landtag hat am 03.03.2009 einem Dringlichkeitsantrag zur Rettung der HOAI zugestimmt und die Staatsregierung dazu aufgefordert, ihren Einfluss geltend zu machen, daß die Teile X bis XIII im verbindlichen Teilen des Gesetzes verbleiben.

Es wird ausdrücklich festgestellt, daß den Berufsständen der Architekten und Ingenieure eine weitere Verschleppung der Novellierung nicht mehr zu vermitteln sei. Bai den Teilen X und XIII handelt es sich nicht um Beratungsleistungen, sondern um Planungsleistungen, die unabdingbar Teile eines interdisziplinären Planungsprozesses sind. Sie sind deswegen zwingend im verbindlichen Teil der HOAI zugelassen.

DS_16-751_BayerLandtag   (PDF)

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