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Schlichtung

Bestehen Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern der Kammer oder zwischen diesen und Dritten ergeben, so ist jedermann berechtigt, den  Schlichtungsausschuss der Baukammer Berlin anzurufen.

Jedes Mitglied der Baukammer hat in Erfüllung seiner Berufspflichten am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Andererseits kann der Schlichtungsausschuss nur mit dem Einverständnis der Partei tätig werden, die kein Kammermitglied ist.

Neben dem Vorsitzenden, einem Juristen, setzt sich der Ausschuss aus zwei Beisitzern (Bauingenieuren) zusammen. Damit wird auch die nötige technische Kompetenz des Gremiums garantiert. Die Schlichtung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es können Zeugen gehört werden, wenn der Vorsitzende dies für erforderlich erachtet. Sachverständige können dann gehört werden, wenn beide Parteien dem zugestimmt haben. Ist der Sachstand schließlich aufgeklärt, erarbeitet der Ausschuss eine Schlichtungsempfehlung, die auch die Verfahrenskosten regelt. Diese sind wesentlich günstiger als bei staatlichen Gerichten.

Jedem, der schnell und kostengünstig seinen Streit in Baurechtsfragen beilegen möchte, kann nur angeraten werden, dieses Institut der Baukammer in Anspruch zu nehmen.

Schlichtungsordnung

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.