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EU-Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener und Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Als Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. eine Umsetzung in nationale Gesetze ist nicht erforderlich bzw. notwendig. Dadurch soll ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die DSGVO ist sei dem 24. Mai 2016 in Kraft, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 25. Mai 2018. Unter ihren Anwendungsbereich fallen alle Stellen, die Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. „Identifizierbar“ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Indentifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Mithin unterfallen grundsätzlich auch Ingenieurbüros und ähnlich strukturierte Betriebe und Unternehmen der DSGVO.

Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können Bußgelder drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern rechtzeitig zu wappnen, hat die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit den Ingenieurkammern Webinare entwickelt, die prägnant und zielgruppengerecht die jetzigen Anforderungen für die Ingenieurbüros aufzeigen. Ergänzt wird das Angebot durch unsere Handlungsempfehlungen zur DSGVO, die zeitnah veröffentlicht und von den Länderingenieurkammern  an ihre Mitglieder verteilt werden.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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Flyer

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