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Ferber verteidigt Mindesthonorar-System für Ingenieure und Architekten in Deutschland

Kommission fordert Aufhebung verbindlicher Mindestpreise/ Markus Ferber warnt vor schrankenlosem Preiswettbewerb bei Architekten und Ingenieurleistungen

Die EU-Kommission hat unter Androhung einer Klage die Bundesrepublik aufgefordert das geltende Mindesthonorarsystem (HOAI) für Steuerberater, Architekten und Ingenieure abzuschaffen. Dieses verstoße gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Der CSU-Europaabgeordnete und Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand, Markus Ferber, stellt sich gegen diesen Vorstoß aus Brüssel und verteidigt das deutsche Mindesthonorar-System: „Architekten und Ingenieure modernisieren Häuser, bauen Brücken und planen Schulen. Sie tragen damit hohe Verantwortung im öffentlichen Interesse. Ich möchte keinen Wettbewerb der über Dumping-Preise entschieden wird und Qualitätseinbußen zu Lasten der Verbraucher in diesem sensiblen Bereich bedeuten würde.“

Schaden für kleine Betriebe
Markus Ferber warnte davor, dass am Ende gerade kleine Ingenieur- und Architektenbüros diesem Wettbewerb nicht Stand halten können: „Kein Ingenieur und kein Architekt wird dann mehr davor geschützt, seine Leistungen zu Schleuderpreisen anbieten zu müssen.“ Das Argument, der Verbraucher könne wegen des Mindesthonorar-System Leistungen nicht günstig in Anspruch nehmen, lässt Ferber, der selbst Ingenieur ist, nicht gelten: „Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität sehr wohl nötig. Es geht hier um einen hohen Qualitäts- und Verbraucherschutz und um ein System mit hoher Kostentransparenz. Der Leistungswettbewerb darf einem schrankenlosen Preiswettbewerb nicht zum Opfer fallen.“

Unterschiedliche Systeme in Europa
Markus Ferber verwies zudem auf die ganz unterschiedlichen Systeme in Europa. „Ich möchte Wettbewerb, jedoch muss darauf geachtet werden, dass gewachsene Strukturen in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht übergangen werden.“

Der CSU-Europaabgeordnete verwies auch darauf, dass mit der Novellierung der HOAI 2009 die europarechtlichen Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt und in der Novellierung 2013 bestätigt wurden. „Die EU-Kommission hat die HOAI erhalten und in diesem Kontext nicht beanstandet.“

Hintergrund:
Die HOAI regelt die Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Die Kommission sieht dieses System als einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, da bestimmte Leistungen derzeit nicht unter festgesetzten Preisen angeboten werden dürfen und fordert die Abschaffung. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert innerhalb von zwei Monaten zum Vorwurf der Kommission Stellung zu nehmen.

Pressemitteilung vom 24. Juni 2015
von Dipl.-Ing. Markus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments

 

 

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