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Senat beschließt Gesetz zum Schutz von Kleingartenflächeneben

Pressemitteilung vom 09.12.2025

Aus der Sitzung des Senats am 9. Dezember 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die bestehenden Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen langfristig zu sichern. Bereits im Juli 2025 hatte der Senat den Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen und dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Der Rat hat dem Vorhaben im September 2025 zugestimmt.

Berlin verfügt derzeit über 56.280 Kleingärten auf landeseigenen Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 2283 Hektar. Diese Anlagen bieten vielen Berlinerinnen und Berlinern wichtige Erholungsräume und leisten zugleich einen bedeutenden Beitrag zum Natur- und Klimaschutz.

Senatorin Ute Bonde: „Unsere Kleingartenanlagen sind grüne Oasen mitten in der Stadt – Orte der Erholung, des sozialen Miteinanders und der Artenvielfalt. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass diese Freiräume auch künftig geschützt werden.“

Das Gesetz sieht vor, dass Kleingartenflächen auf landeseigenen Grundstücken nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses und nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden dürfen. Wird eine Anlage aufgegeben, müssen gleichwertige Ersatzflächen in der Nähe bereitgestellt werden. Außerdem sollen Kleingartenorganisationen, darunter der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V., bei entsprechenden Verfahren frühzeitig angehört und beteiligt werden.

Die Senatsvorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung übergeben.