Über Uns
Senat beschädigt Verbraucherschutz im Bauwesen
Pressemitteilung der Baukammer Berlin, 05.12.2025
Eine kleine Änderung im Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) führt nach 30 Jahren zu einem Rückschritt im Verbraucherschutz mit Folgen für alle Bürger. Während die Bundesingenieurkammer mit ihrer „Berliner Erklärung 2024“ das Berliner Gesetz als Muster und Vorbild für alle Länder erklärt hat, will der Berliner Senat dieses Gesetz zu Lasten der Verbraucher aufweichen und dies ohne Not. 1996 wurden die für die im Bauwesen tätigen Ingenieure wichtigen Regelungen einstimmig im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Dass diese Regelungen angemessen und richtig sind, wurde zuletzt auch gerichtlich bestätigt. Mit der nicht stimmigen Begründung, Doppelmitgliedschaften zu Lasten auswärtiger Ingenieure vermeiden zu wollen, greift der Senat jetzt massiv in den bestehenden, stabilen Verbraucherschutz ein. Anstatt endlich dafür Sorge zu tragen, dass der hohe Qualitätsstandard der Berliner Regelung in anderen Bundesländern zum Vorbild wird, räumt der Senat grundlos sein eigenes Gesetz ab und schafft so eine Nivellierung nach unten. – Verbraucherschutz für die Bürger in Zeiten des „Schneller Bauens“ sieht anders aus.
verantwortlich:
Dr. Peter Traichel




