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KI und Datenschutz im Planungsbüro (Onlineseminar)
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Künstliche Intelligenz hält Einzug in immer mehr Bereiche – auch in Architektur- und Ingenieurbüros. Ob für die Visualisierung von Entwürfen, die Unterstützung in der Projektorganisation, beim Erstellen von Texten und Präsentationen, Im Personal- und Bewerbermanagement: KI-Tools bieten spannende Möglichkeiten, sparen Zeit und können die Qualität der Arbeit und deren Ergebnisse erhöhen.
Doch mit den Chancen gehen auch Pflichten einher. Denn wo KI eingesetzt wird, werden häufig auch personenbezogene Daten verarbeitet – etwa von Bauherren, Projektbeteiligten, Mitarbeitenden oder Bewerbenden. Hier greifen sowohl die neue EU-KI-Verordnung (KI-VO) als auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO). Für Planungsbüros bedeutet das: Sie müssen genau wissen, was erlaubt ist, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wo Risiken lauern. In diesem Webinar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Planungsbüro.
Sie lernen:
– welche Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI-Systemen gelten,
– wie Transparenz- und Informationspflichten umgesetzt werden,
– was bei Betroffenenrechten und automatisierten Entscheidungen zu beachten ist,
– welche technischen und organisatorischen Maßnahmen notwendig sind,
– wie Sie Datenschutz-Folgenabschätzungen effizient durchführen,
– und welche Besonderheiten im Personalwesen gelten – von der Bewerbung bis zur Mitarbeiterverwaltung.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf konkreten Beispielen aus der Praxis von Architekten und Bauingenieuren. So können Sie eine Ersteinschätzung vornehmen, welche Tools sich rechtssicher nutzen lassen und wo Vorsicht geboten ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung von ChatGPT unter den zuvor genannten Stichpunkten.
Ziel ist es, Ihnen Sicherheit im Umgang mit KI-Systemen zu geben und praxisorientierte Handlungsempfehlungen an die Hand zu legen, die Sie direkt im Büroalltag umsetzen können.
Hinweis
Mitglieder der AK Berlin und einiger IngK können z. d. gleichen Konditionen wie BK-Mitglieder teilnehmen, bitte geben Sie bei der Anmeldung an, welcher Kammer Sie angehören.