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Bausenator peitscht verfassungswidriges Gesetz durch Abgeordnetenhaus – Verbraucherschutz wird gekippt

Pressemitteilung der Baukammer Berlin, 09.12.2025

Große Veränderungen kündigen sich meist im Stillen an – der Verbraucherschutz, wie ihn der Berufsstand der Bauingenieure seit über 30 Jahren kannte, ist damit für Berlin passé.

Mit beispielloser Ignoranz wurde am 8.12. das Architekten- und Baukammergesetz vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gegen die Stimmen aller maßgeblichen Experten, gegen eine verfassungsrechtliche Expertise und ohne die Stimmen der Grünen und der AfD unter Missachtung des Verbraucherschutzes und der Sicherheit am Bau im Abgeordnetenhaus durchgepeitscht.

Der Präsident der Baukammer Berlin, Dr.-Ing. Ralf Ruhnau: „Ich habe mir derart viel Herablassung und Missachtung der gesetzlichen Aufgaben unserer Kammer der Bauingenieure, die vor allem für das sichere Planen und Bauen in dieser Stadt verantwortlich ist, nicht vorstellen können. Der Berufsstand der Bauingenieure scheint für diesen Bausenat offenbar gar keine Rolle mehr zu spielen. Anstatt ihn in Zeiten des „Schneller-Bauens“ zu stärken und den Verbraucherschutz zu wahren, torpediert der Senat den Berufsstand, der wie kein anderer für das Planen und Bauen in dieser Stadt verantwortlich ist.“

Inhaltlich nimmt der Senator mit seinem Gesetzesbeschluss billigend in Kauf, dass im Ballungsraum Berlin Bauingenieure aus anderen Bundesländern sich zukünftig leichter einer verpflichtenden Kontrolle der seit 30 Jahren existenten Berufsaufsicht durch die Baukammer Berlin entziehen können. Er begründet dies damit, dass es ausreichend sei, wenn diese Bauingenieure doch freiwillige (!) Mitglieder irgendeiner anderen Ingenieurkammer im Bundesgebiet seien. – Dass freiwillige Mitglieder sich dort bewusst einer Berufsaufsicht durch einfachen Austritt, wie in einem Tennisclub jederzeit entziehen können, übersieht der Senator beharrlich.

Selbst ein Gutachten eines höchst renommierten Hochschullehrers für Staats- und Verwaltungsrecht wird beiseite gewischt, ja nicht einmal im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses zur Diskussion gestellt. – Was verständlich ist, denn dieses Gutachten attestiert dem Gesetzesvorschlag des Senators einen klaren Verfassungsbruch.

Das Vorgehen des Senators spricht einer im Zuge des „Schneller Bauens“ in dieser Stadt eigentlich dringend notwendigen Stärkung des Berufsstandes der Bauingenieure Hohn und beweist nichts als Missachtung für die hohe Errungenschaft des Verbraucherschutzes im Bauwesen, dessen gesetzliche Hüterin die Baukammer Berlin in dieser Stadt ist.

„Der Senat soll klar sagen, ob er eine den Bürger schützende Berufsaufsicht über den höchst gefahrgeneigten Berufsstand der Bauingenieure überhaupt noch will. Ob er will, dass in Berlin Bauingenieure planen und keine Scharlatane. (Beim Brandschutz des BER war genau dies der Fall!) – Die Baukammer Berlin jedenfalls wird mit dieser beabsichtigten Schwächung des Berufsstandes einen tauglichen Verbraucherschutz nicht mehr wie bisher gewährleisten können.“

verantwortlich:
Dr. Peter Traichel