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Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt bekannt, dass sie demnächst Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit anerkennen wird.

Interessentinnen und Interessenten, die die Voraussetzungen der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch die siebte Verordnung vom 13. November 2024 (GVBl. S. 565) geändert worden ist, erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 30. August 2026 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Oberste Bauaufsicht, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, stellen.

Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 6 BauPrüfV beizufügen. Ein Antragsformular steht im Internet unter der Adresse:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/pruefingenieure.shtml

bereit. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind der BauPrüfV zu entnehmen. Die BauPrüfV kann über einen Weblink unter der Adresse:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/baurecht.shtml

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit als auch die Zurücknahme und die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.

Quelle: Amtsblatt für Berlin, Nr. 27 / 26. Juni 2026