Baukammerpreis
für herausragende Abschlussarbeiten auf dem Gebiet des Bauingenieur- und Vermessungswesens an den Berliner Hochschulen und der Technischen Universität Berlin
Die Preisträger älterer Jahrgänge sind
hier zu finden.
TGA und Brandschutz / Haftungsfallen |
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Veranstaltung-Nr. | I-13 |
Kategorie | Allgemeine Seminare der Baukammer |
Teilnehmerkreis | Ingenieure und Architekten |
Ort | Baukammer Berlin Heerstraße 18/20 14052 Berlin |
Termin | Donnerstag 12.08.2021 17:00-19:00 Uhr |
Gebühr | Mitglieder 25 €, Nichtmitglieder 100 €, Studenten 15 € |
Referent | Rechtsanwalt Thomas Herrig |
Details | Im Brandfall können von der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gravierende zusätzliche Gefahren für Menschen und Gebäude ausgehen. Daher kommt der brandschutztechnisch regelkonformen Planung, Ausführung und Überwachung der TGA in der Praxis eine besondere Bedeutung zu und stellt die Baubeteiligten vor stetig wachsende Herausforderungen. Haftungsprobleme lassen sich nur vermeiden, wenn man die Vorgaben des Bauordnungsrechts, der etB und der anerkannten Regeln der Technik zum Brandschutz hinsichtlich des Gewerks TGA kennt und diese in der Praxis umsetzen kann. Diese Veranstaltung soll die Kenntnis der wesentlichen gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien, etB's und der anerkannten Regeln der Technik vermitteln. Insbesondere die juristischen Fallstricke, die sich aus der Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen Brandschutzanforderungen und werkvertraglich geschuldetem Leistungsumfang ergeben, sollen dargestellt werden. Außerdem wird die Problematik der Werkstoffauswahl im Hinblick auf zunehmende europäische Normenharmonisierung erläutert. - Brandschutz in der Gebäudetechnik - Baurechtliche Vorgaben und Schutzziele - Einzelne gesetzliche Grundlagen (MLAR, MLüAR und weitere Musterrichtlinien) - Die Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik - Die Bedeutung der eingeführten technischen Baubestimmungen - DIBt und Abstandsregelungen - Die Werkstoffauswahl unter Berücksichtigung der baurechtlichen Anforderungen - Werkstoffauswahl aus zivilrechtlicher Sicht - Der Planer im Spannungsfeld zwischen etB und anerkannten Regeln der Technik - Wie geht man mit Wünschen des Auftraggebers um? - Bestandsschutz und Brandschutz - Probleme mit dem Bauordnungsrecht |
Organisatorische Hinweise | Mitglieder der AK Berlin und einiger IngK können z. d. gleichen Konditionen wie BK-Mitgl. teilnehmen, bitte geben Sie bei der Anmeldung an, welcher Kammer Sie angehören. |
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