Viele Häuslebauer („Eigenbauunternehmer“ – und deren Planer?) glauben, alle Helfer seien automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, sobald sie ihre Baustelle der Berufsgenossenschaft Bau vorschriftsgemäß innerhalb einer Woche nach Beginn gemeldet haben.
Ob die BG BAU auch für Unfälle von privaten Bauhelfern auf privaten Baustellen zuständig ist, ist jedoch oft umstritten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche Faktoren das sind und wann eine private Bauhelferversicherung nötig ist, lesen Sie im ausführlichen Beitrag auf unserer Homepage.
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Quelle: Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH
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