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Gebäudetyp-E-Gesetz soll Abweichen von Normen erleichtern

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 11. Juli erste Vorschläge zur Änderung des BGB-Bauvertragsrechts gemacht, mit denen einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden soll. Mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz“ will das BMJ es einfacher möglich machen, „rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig sind – und die gesetzlich nicht zwingend sind“.

Der Neubau von Wohnungen solle dadurch bezahlbarer werden. Mit welchen Regelungen zum Rechtsbegriff „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ diese Ziele erreicht werden sollen und welche Hinweise die neue „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ des Bundesbauministeriums gibt, damit „zwischen Planer/ Unternehmer und Bauherrin eine rechtssichere Abweichung von den aRdT vereinbart werden kann“, lesen Sie im ausführlichen Beitrag auf unserer Homepage.
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Quelle: Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH

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