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Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern die neuen Förderkonditionen für energieeffiziente Gebäude mitgeteilt. Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Dafür steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

 

Um aufgrund des begrenzten Fördertopfes dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze reduziert.

 

Ab dem 20.04.2022 erfolgt der Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Fördersätze werden halbiert.

 

Nach Ausschöpfung des Fördertopfes soll bis 31.12.2022 die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt werden. So erreicht ein Effizienzgebäude die NH(Nachhaltigkeits)-Klasse nur, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ auf der Grundlage einer Zertifizierung des Gebäudes entsprechend der Gewährleistungsmarkensatzungen und der Siegeldokumente zuerkannt wurde. https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/

 

Ab Januar 2023 ist ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen, das derzeit noch erarbeitet wird. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen.

 

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen erhalten Sie hier: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

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