Die Schwellenwerte für VOF-Vergaben wurden von der EU-Kommission mit Wirkung zum 1. Januar 2010 von derzeit 206.000 EUR auf 193.000 EUR reduziert.
Die Anpassung erfolgte durch die Verordnung Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 314 vom 01.12.2009, S. 64). Um europarechtskonforme Vergaben durchzuführen, sind die Schwellenwerte auch ohne Anpassung der deutschen Vergabeverordnung VgV zu berücksichtigen.
Das neue Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung behandelt:
Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Dieses Rundschreiben steht hier zum Download zur Verfügung:
Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 12/2009
Die regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung aller gültigen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung VI, die bei öffentlichen Baumaßnahmen zu beachten sind, finden Sie im Internet unter
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
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