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Bestellung von Sachverständigen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
durch die Baukammer Berlin

Die Baukammer Berlin hat die Aufgabe, Sachverständige für die Tätigkeitsbereiche der im Bauwesen tätigen Ingenieure zu bestellen und zu vereidigen. Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen soll erreicht werden, Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem abgegrenzten Sachgebiet des Bauwesens besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen, wenn allgemein ein Bedarf für die Bestellung von Sachverständigen auf einem bestimmten Sachgebiet besteht. Die Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht, um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen eines Antragstellers Rechnung zu tragen. Die gesetzlich geschützte Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.

Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Bestellungsvoraussetzungen sind in der Sachverständigenordnung der Baukammer Berlin festgelegt.

Die persönliche Eignung

Die persönliche Eignung des Antragstellers als Sachverständiger muss gewährleistet sein. Dieses setzt voraus, dass der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften Gewähr dafür bietet, die Gutachtertätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben. Wesentliche Eigenschaften sind in diesem Zusammenhang persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit. Interessenbindungen jeder Art können die persönliche Eignung grundsätzlich infrage stellen, weil zu besorgen ist, dass der Sachverständige möglicherweise nicht unabhängig tätig sein kann und damit in den Augen der Öffentlichkeit seine Objektivität und Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistet sind.

Die besondere Sachkunde

Die besondere Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet muss der Antragsteller zur Überzeugung der Baukammer Berlin vor einem unabhängigen Fachgremium nachweisen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind dafür überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen des Antragstellers auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich.

Zur besonderen Sachkunde gehört insbesondere die Fähigkeit, das Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass ein Laie, z. B. ein Richter, es inhaltlich verstehen und auf seine Plausibilität hin überprüfen und ein Fachmann die Gedankengänge und Argumente des Sachverständigen, die zu dem Ergebnis des Gutachtens führen, im Einzelnen überprüfen kann.

Das Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung (Verfahrensordnung der Baukammer Berlin) ist bei allen in Berlin und Brandenburg ansässigen Ingenieurkammern, Architektenkammern und Industrie- und Handelskammern gleichartig aufgebaut. Insbesondere erfolgt die Überprüfung der besonderen Sachkunde der Antragsteller durch gemeinsam genutzte Fachgremien, das heißt nach den gleichen Qualitätsmaßstäben.

Bezeichnung und Stempel

Alle Sachverständigen, die von der Baukammer Berlin öffentlich bestellt und vereidigt werden, müssen die folgende Bezeichnung verwenden: „(Name), von der Baukammer Berlin öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachverständige(r) für (Sachgebiet gemäß Bestellungstenor)“ und einen Rundstempel (x 3,5 cm) nach folgendem Muster:

Die Bezeichnung „Sachverständiger“

 

Unabhängig von der Möglichkeit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung kann sich jeder Ingenieur als nicht öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger betätigen, da die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht gesetzlich geschützt ist.

Hier können Sie weitere Informationen herunterladen:

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

In Berlin anerkannte Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau

In Berlin anerkannte Prüfsachverständige für technische Anlagen

Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung

Die rechtlichen Grundlagen und Gebühren finden Sie unter „Gesetze, Verordnungen“.

Sachverständigenvergütung nach JVEG:   Merkblatt-01_09-2021

Ihre Ansprechpartnerin in der Baukammer Berlin:
Kerstin Freitag
Telefon: 030 797443-12
E-Mail: kerstin.freitag@baukammerberlin.de

 

 

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