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    Information für Studenten

    Auszug aus der Satzung der Baukammer Berlin ( § 5 a )

    Auf Antrag können Studierende einer der in § 30 ABKG (*) genannten Fachrichtungen außerordentliche Mitglieder der Baukammer Berlin werden.

    Über die Aufnahme der außerordentlichen Mitglieder entscheidet der Vorstand. Für das Aufnahmeverfahren werden keine Gebühren erhoben.

    Außerordentliche Mitglieder sind berechtigt, Serviceleistungen der Kammer wie Mitglieder in Anspruch zu nehmen. Sie sind verpflichtet, die sich aus der Gebührenordnung ergebenden Kosten für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen der Kammer zu tragen.

    Antrag und Information

     

    Die außerordentliche Mitgliedschaft erlischt:

    • mit Aufgabe des Studiums
    • drei Jahre nach Abschluss des Studiums
    • bei Verzicht
    • bei Nichtzahlung der Kosten gemäß Abs. (3)
      oder des Beitrags nach 1 Abs. 6 Beitragsordnung

    —————————–
    (*) § 30 Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)

    • Bauingenieur-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts- oder Verkehrswesens,
    • Technischen Gebäudeausrüstung,
    • Bauphysik einschließlich Akustik,
    • Baustoffkunde,
    • Bodenmechanik, Erd- und Grundbaus
    • Umwelt- und Sicherheitstechnik für bauliche Anlage

     

    Beitrag

    Der jährliche Beitragssatz beträgt 30 €.

     

    Mit der Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin können Studenten folgende Dienste in Anspruch nehmen:

    • Sie können kostenfrei an den Weiterbildungsveranstaltungen und Besichtigungen der Baukammer Berlin teilnehmen.
    • Nutzung sämtlicher Internetfunktionen mit Ausnahme des passwortgeschützten Mitgliederbereichs
    • Nutzung des Stellenmarktes (Stellensuche, Praktikantenplätze)
    • Bezug der im Regelfall quartalweise erscheinenden Baukammerzeitschrift
    • Bei Weiterführung der Mitgliedschaft nach Studienende wird für die Dauer von 1 Jahr lediglich der reduzierte Beitragssatz für außerordentliche Mitglieder entrichtet.

    (10.10.2016)

    (*) Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 07. Juli 2016

    Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.