Hauptnavigation (2.Ebene):

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 19. April 2018 (ABl. S. 2095)

Auf Grund des § 86a der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2015 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2018 (GVBl. S. 205), werden die Anforderungen nach § 3 BauO Bln durch die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen konkretisiert.

Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe August 2017, die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 31. August 2017 veröffentlicht worden ist. Die erforderlichen Anpassungen an das Landesrecht sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Sie kann unter

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

abgerufen werden.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausführungsvorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen (AV LTB) vom 9. Juli 2015, die Ausführungsvorschriften über den Bau von Sicherheitstreppenräumen (AV SiTrR Bln) vom 4. Dezember 2017 und die Ausführungsvorschriften zu Sonderbauten und Garagen (AV Sonderbauten – Garagen) vom 1. Dezember 2017 außer Kraft.

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.