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EU-Kommission verklagt Bundesrepublik Deutschland – BIngK warnt vor Qualitätsverlust beim Planen und Bauen

Die Europäische Kommission hat wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben.

Die Kommission sieht durch die Mindest­sätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten sowie den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr aus­ländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll.

„Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, führt Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer ergänzend aus.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission mit der Forderung nach Aufgabe der Preisbindung vor allem im Hinblick auf die Mindestsätze an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen und verweist auf ihre eigens zu diesem Zweck eingerichtete Kampag­nenseite hoai.news. Im Klageverfahren selbst wird die Bundesingenieurkammer im Verbund mit den anderen Kammern und Verbänden die Bundesregierung aktiv unterstützen, u.a. durch die Beibringung eines Rechts- und eines bauökonomischen Gutachtens.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer vom 29.06.2017

 

 

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