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Energetische Sanierung mit Augenmaß!

Verbraucherschutz darf bei der Umsetzung der Energiewende nicht außer Acht gelassen werden.

„Bei der Umsetzung der Vorhaben zur sog. „Energiewende“ der Bundesregierung dürfen die Belange des Einzelnen und die Grundsätze der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden“, sagt Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, der Interessensvertretung der sechzehn Länderingenieurkammern in Berlin. Anlass ist ein aktuelles Urteil des AG Pankow (vgl. Anlage), wonach ein Mieter Dämmmaßnahmen dann nicht dulden muss, wenn sie unrentabel und nicht wirtschaftlich seien. Im zu entscheidenden Fall ergaben die Nachprüfungen des befassten Gerichts, dass die vermieterseitig erhobene Umlage für die Dämmmaßnahmen erst in 20 Jahren rein rechnerisch niedriger sei, als die zu erwartenden Einsparungen bei der Heizenergie.

Zweifelsfrei muss Deutschland Energie sparen und viele der beschlossenen Vorhaben und Maßnahmen zugunsten der sog. „Energiewende“ der Bundesregierung sind auch richtig und zu-treffend. Dies darf aber nicht dazu führen, dass bei der energetischen Sanierung gerade im Hinblick auf steigende Mieten jegliches Augenmaß verloren geht. Die Bundesingenieurkammer weist dabei stets auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes hin. „Leider fehlt es dazu bisher noch an klar definierten Kriterien des Gesetzgebers zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme. Solange dieses Kriterium nicht rechtssicher ausgestaltet ist, wird dieses Urteil vermutlich nur das Erste in einer langen Reihe von weiteren gerichtlichen Entscheidungen sein“, so Kammeyer weiter.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer vom 27.04.2015

Urteil des AG Pankow

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