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Ernst Ebert zum Ehrenvorsitzenden des AHO ernannt

Die AHO-Mitgliederversammlung hat am 08. Mai 2014 Ernst Ebert einstimmig den Titel „Ehrenvorsitzender des AHO“ verliehen. In seiner Laudatio hob der stellvertretende AHO-Vorsitzende und Präsident der Bayerischen Architektenkammer Lutz Heese die herausragenden Verdienste des Ehrenvorsitzenden für die Belange des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten hervor. Ernst Ebert war von 2001 – 2013 als Vorstandsvorsitzender des AHO ehrenamtlich tätig und hat in dieser Funktion unter anderem die HOAI-Novellierungen 2009 und 2013 maßgeblich und mit unglaublichem Engagement mitgeprägt. Er war seit 1990 Vorstandsmitglied des VBI, bis 2009 deren 1. Vizepräsident sowie in den Jahren 1991 – 2008 Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und hat sich neben dem Erhalt und der Fortentwicklung der HOAI auf nationaler und europäischer Ebene erfolgreich für die Qualitätssicherung der Leistungen von Ingenieuren und Architekten sowie für die Innovation und Nachhaltigkeit im Planungsprozess eingesetzt.

Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung des energieeffizienten und nachhaltigen Planen und Bauens hat die AHO-Mitgliederversammlung eine neue Fachkommission „Nachhaltigkeitszertifizierung“ unter der Leitung von Felicitas Schoberth (Berlin) eingerichtet. Weitere personelle Führungswechsel sind in folgenden Fachkommissionen zu vermelden: Die Leitung der Fachkommission „Wasserwirtschaft“ hat Andreas Baur (Haßfurt) von Dr. Erich Rippert (Weiterstadt) übernommen. Die Fachkommission „Verkehrsplanung“ leitet ab sofort Marco Ilgeroth (Berlin). Der bisherige Leiter der Fachkommission „Verkehrsanlagen“ Jürgen Powroslo (Leonberg), der das Amt von 1995 bis 2013 innehatte, wurde unter besonderer Würdigung seines ehrenamtlichen Engagements als Leiter der Fachkommission verabschiedet. Seine Nachfolge tritt Hans Rzondkowski (Hamburg) an.

In seinem Schlusswort würdigte der AHO-Vorsitzende Dr. Rippert die herausragende Arbeit der Fachkommissionen und Arbeitsgremien des AHO, die derzeit insbesondere sehr intensiv an der Anpassung der AHO-Schriftenreihe an die HOAI 2013 arbeiten. Er kündigte an, dass sich der AHO weiterhin für die notwendige fachliche Ergänzung der HOAI 2013 auf der Basis des Bundesratsbeschlusses vom 07.06.2013 (BR-Drs. 334/13) einsetzen wird. Ohne die Rückführung der derzeit unverbindlichen ingenieurtechnischen Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2013 und der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in das verbindliche Preisrecht ist die HOAI fachlich aber auch politisch nicht vollständig, betonte Dr. Rippert seinen Standpunkt unter dem Beifall der AHO-Mitgliedsorganisationen.

Quelle: Pressemitteilung des AHO vom 09.05.2014

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