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Bundesregierung bringt die neue EnEV 2014 auf den Weg

Nach langer Hängepartie hat die noch amtierende Bundesregierung in voraussichtlich einer ihrer letzten Amtshandlungen die Novelle der Energieeinsparverordnung auf den Weg gebracht und damit Strafzahlungen im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zur fehlenden vollständigen Umsetzung Gebäudeeffizienz Richtlinie vermieden. Erst am 11.10.2013 hatte der Bundesrat der Regierungsvorlage zu dem umstrittenen Entwurf zur EneV 2013 mit einer Reihe von Auflagen seine Zustimmung erteilt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission kann die Verordnung dann Rechtswirksamkeit erlangen.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem soll die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden.

Mit der Novellierung der EnEV werden ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die europäische Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Mit der Novelle sollen wirtschaftlich vertretbare Standards für Neubauten geschaffen werden. Für Bestandsbauten werden keine neuen Vorgaben gemacht.

Auf Wunsch des Bundesrates werden zusätzlich Effizienzklassen für Gebäude in Energieausweisen und Immobilienanzeigen eingeführt, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern.

Zudem sollen auf Verlangen des Bundesrates ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die wesentlichen Änderungen sind der Information „wesentliche Inhalte der Novellierung“ der BIngK vom 16.10.2013 zu entnehmen, eine abschließende Darstellung ist jedoch erst nach Vorlage der amtlichen Fassung mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt möglich.

Die Verordnung soll dann mit einer Frist von 6 Monaten nach Verkündigung in Kraft treten, also vermutlichc im Frühsommer 2014.

Entsprechende Schulungsangebote zur novellierten EnEV sind in Vorbereitung und werden voraussichtlich im April/Mai 2014 im Rahmen der Weiterbildungsangebote der Baukammer Berlin durchgeführt.

Wesentliche Inhalte der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß Kabinettsbeschluss vom 16.10.2013

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