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Wer geltendes Recht umgeht, fügt dem Land Berlin finanziellen Schaden zu

Michael Müller, SPD-Fraktionschef der Hauptstadt, behauptet ernsthaft das Gegenteil. Im Tagesspiegel vom 9.3. lässt er wiedergeben, der Abgeordnete Hillenberg habe zwar geltendes Recht umgangen, dem Land aber keinen finanziellen Schaden zugefügt.

Diese Aussage offenbart entweder völlige Unkenntnis der Sach- und Rechtslage oder ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Wohlwollend ist Ersteres zu unterstellen. Die Baukammer Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Vertreterin aller im Bauwesen tätigen Ingenieure Berlins stellt dazu fest:

Die Vergabegesetze des Landes Berlin, ebenso wie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind dazu bestimmt, dass mit öffentlichen Geldern und mit den Geldern der Bürger sparsam und wirtschaftlich umgegangen wird. Wenn diese Rechtsvorschriften eingehalten werden, dann und nur dann ist auf Dauer gesichert, dass der öffentlichen Hand kein finanzieller Schaden zugefügt wird. Das zu ermittelnde wirtschaftlichste Angebot ist eben nicht notwendig das billigste und dazu dienen die Vergabevorschriften. Wenn darüber hinaus geltendes Preisrecht, die HOAI, nicht eingehalten wird, so ist das nicht nur schlicht rechtswidrig, sondern es leidet die Qualität der Bauausführung, die öffentliche Sicherheit, der Verbraucherschutz und die Baukultur. Letztere betrifft uns alle. Berlin fordert den Mindestlohn für Angestellte – der Fraktionsvorsitzende einer Sozialdemokratischen Partei verharmlost öffentlich Dumpingangebote bei Bauleistungen. Diese Denkweise ist es, die Berlin nicht nur finanziellen Schaden zufügt – auch die Rechtskultur wird dadurch torpediert. Wer sich öffentlich hinstellt und Rechtsbruch verniedlicht, der schädigt damit die Stadt und ihre Bürger

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.